Reiseversicherungen

Hanse Merkus

Jahresversicherung Platin

Ihr Versicherungspaket für maximalen Reiseschutz

Maximale Absicherung für alle Ihre Reisen: Mit dem Jahresschutz Platin erhalten Sie einen umfassenden Reiseschutz. In dem Paket sind Reise-Rücktrittsversicherung, Urlaubsgarantie, Notfallversicherung, Reisegepäck-Versicherung und auch noch die Reise-Krankenversicherung enthalten. So können Sie sich entspannt auf Ihren Urlaub freuen und Ihre Reise sorgenfrei genießen. Die Vorteile des Jahres-Reiseschutz Platin noch einmal im Überblick:

  • Fünf Versicherungen in einem Paket: Reise-Krankenversicherung, Reise-Rücktrittsversicherung, Urlaubsgarantie, Notfallversicherung und Reisegepäck-Versicherung
  • Keine Selbstbeteiligungskosten
  • Einmal abgeschlossen gibt Ihnen der Jahresschutz Platin dauerhaften Schutz: Das Versicherungspaket gilt für beliebig viele Reisen, solange diese nicht die Dauer von jeweils 56 Tagen im Ausland überschreiten

Fünf Versicherungen im Paket

Die Jahresversicherung Platin ist das Luxus-Paket für all Ihre Reisen. Da ist wirklich alles drin: Der Jahresschutz Platin gibt Ihnen maximalen Reise- und Auslandskrankenschutz.

Reise-Krankenversicherung

  • Kosten für medizinische Behandlungen, Krankenhausaufenthalte und Medikamente im Ausland
  • Kosten für Krankentransport zur nächstgelegenen Klinik sowie für den gegebenenfalls sinnvollen Rücktransport nach Deutschland
  • Kosten für schmerzstillende Zahnbehandlungen, Zahnfüllungen, provisorischen Zahnersatz und Reparaturen
  • Bergungskosten bis zu einer Höhe von 5.000 €
  • Kosten für zahlreiche Zusatzleistungen, zum Beispiel Anreise von Familienmitgliedern bei Krankenhausaufenthalt über fünf Tage
  • … und das alles ohne Selbstbeteiligung!
  • Weitere Versicherungsleistungen sind in den Versicherungsbedingungen aufgeführt.

Reise-Rücktrittsversicherung

Sofern ein versicherter Grund vorliegt, erstattet Ihnen die Reise-Rücktrittsversicherung:

  • Kosten für Rücktritt, Stornierung oder Umbuchung einer Reise
  • Entstandene Mehrkosten durch verspäteten Zubringer (zum Beispiel Zug, Flug, Fähre…)
  • Kosten einer Teilstornierung (zum Beispiel Einzelzimmerzuschlag) bei Urlaubsabsage von mitreisenden Personen
  • … und das alles ohne Selbstbeteiligung

Rücktrittsgründe – in diesen Fällen ist die Reise-Rücktrittsversicherung für Sie da:

  • Schwere Unfallverletzung, unerwartete schwere Erkrankung
  • Betriebsbedingte Kündigung, Arbeitsplatzwechsel (sofern der Reisebeginn in die Probezeit fällt), Wiedereinstellung nach Arbeitslosigkeit
  • Schüler- und Studentenschutz: Schulwechsel oder Prüfungstermin (Wiederholungsprüfung) während der Reisezeit
  • Erheblicher Schaden an persönlichem Eigentum (zum Beispiel durch Feuer, Sturm, Einbruch etc.)
  • Schwangerschaft

Weitere Rücktrittsgründe finden Sie in unseren Versicherungsbedingungen.

Urlaubsgarantie (Reiseabbruch-Versicherung)

Sofern versicherte Gründe vorliegen, profitieren Sie im Rahmen der Urlaubsgarantie von:

  • Erstattung von Rückreisekosten
  • Erstattung des kompletten Reisepreises bei Abbruch während der ersten Reisehälfte (bis maximal 8 Tage)
  • Anteilige Erstattung aller nicht genutzten Reiseleistungen bei Abbruch in der zweiten Reisehälfte (spätestens ab dem 9. Tag)
  • Ersatz der Wiederanreise- oder Nachreisekosten bei Urlaubsunterbrechung
  • Übernahme der Kosten bei zusätzlich notwendigen Übernachtungen aufgrund von Erkrankung einer mitreisenden Person

Abbruchgründe – in diesen Fällen ist die Urlaubsgarantie für Sie da:

  • Schwere Unfallverletzung, unerwartete schwere Erkrankung
  • Erheblicher Schaden an persönlichem Eigentum (zum Beispiel durch Feuer, Sturm, Einbruch etc.)
  • Naturkatastrophen am Urlaubsort
  • Verkehrsmittelverspätung (ab 2 Stunden)
  • Schwangerschaft

Weitere Abbruchgründe finden Sie in unseren Versicherungsbedingungen.

Notfallversicherung

Die Notfallversicherung leistet im Schadenfall:

  • Übernahme von Such-, Rettungs- und Bergungskosten bei einem Unfall in Deutschland bis 5.000 €, Übernahme von Kosten für Krankentransporte bis 2.500 €
  • Hilfe im Falle von Strafverfolgung (Haft oder Haftandrohung): Darlehen von 3.000 €
  • Bei Verlust von Bargeld oder Kreditkarte: Hilfe bei der Kontaktaufnahme zur Hausbank, Hilfe bei der Geldübermittlung, Gewährung eines Bargeldvorschusses von 500 € als Darlehen
  • Bei einem erheblichen Schaden (ab 2.500 €) am Eigentum während Ihrer Abwesenheit: Organisation und Übernahme der Kosten für eine vorzeitige Rückreise, Kostenübernahme für Notreparaturen bis 500 €
  • Bei einem erheblichen Schaden (ab 2.500 €) an Ihrem PKW (zuhause oder in einem Parkhausen, am Flughafen etc.): Übernahme des von der Kaskoversicherung veranschlagten Selbstbehalts (maximal 500 €)

Reisegepäck-Versicherung

Liegt ein versicherter Grund vor, so erstattet Ihnen die Reisegepäck-Versicherung:

  • Den Zeitwert aller mitgeführten und während der Reise gekauften Gegenstände, wenn sie aufgrund von bestimmten Ereignissen (s.u.) abhandenkommen, beschädigt oder zerstört werden
  • Bis zu 500 € für Ersatzkäufe, wenn das Gepäck von der Fluggesellschaft oder anderen Transportunternehmen nicht pünktlich (spätestens am selben Tag) zugestellt wird

Versicherte Gründe – in diesen Fällen springt die Reisegepäck-Versicherung für Sie ein:

  • Bei Schäden durch strafbaren Handlungen Dritter, zum Beispiel Raub oder Diebstahl
  • Bei Schäden durch Verkehrsunfälle
  • Bei Schäden aufgrund von Brand, Blitzeinschlag, Sturm, Überschwemmung, Erdrutsch, Erdbeben, Lawinen oder Explosion
  • Bei Schäden, die beim Gepäcktransport durch ein Beförderungsunternehmen entstehen
  • Bis zu 50 % der Versicherungssumme bei Schäden an Wertsachen, EDV-Geräten und elektronischen Unterhaltungsgeräten (nicht aber Mobiltelefonen, jeweils mit Zubehör), Golf- und Tauchausrüstungsgegenständen sowie Fahrrädern (jeweils mit Zubehör), Schäden an Wellenbrettern und Segelsurfgeräten (jeweils mit Zubehör)
  • Bis zu 250 € je Gegenstand bei Schäden an Brillen, Kontaktlinsen und Hörgeräten, Musikinstrumenten (jeweils mit Zubehör)
  • Bis zu 500 €; bei Schäden an Handys, Smartphone oder Tablets, jeweils mit Zubehör

Diese Rahmenbedingungen gelten für das Reiseschutz-Versicherungspaket Platin:

  • Geltungsbereich: Weltweit
  • Maximale Reisedauer: 56 Tage pro Reise
  • Reiseart: Alle Arten von Reisen
  • Laufzeit: 365 Tage mit individuellem Versicherungsbeginn
  • Abschlussfrist: Spätestens 30 Tage vor Reisebeginn, bei kurzfristigen Reisen (wenn zwischen Reisebuchung und Reisebeginn weniger als 30 Tage liegen) spätestens am 3. Werktag nach Reisebuchung
  • Vertragsverlängerung: Automatisch um ein weiteres Jahr, sofern nicht 1 Monat vorher eine schriftliche Kündigung erfolgt
  • Versicherungssummen bei Reisegepäck: 2.000 € bei Einzelpersonen, 4.000 € bei Familien
  • Maximal versicherter Reisepreis: 15.000 € pro Reise

Reise-Rücktrittsversicherung

Gut abgesichert – egal was passiert

Mit der Reiserücktrittsversicherung sind Sie schon vor Reiseantritt optimal geschützt. Können Sie Ihre Reise zum Beispiel wegen einer schweren Krankheit, einer plötzlichen Kündigung oder eines unerwarteten Arbeitsplatzwechsels nicht antreten, müssen Sie nicht auf hohen Kosten sitzenbleiben. Mit der Urlaubsgarantie sind Sie zusätzlich sogar während Ihrer Reise geschützt, falls Sie Ihre Reise vorzeitig abbrechen, unterbrechen oder verspätet beenden müssen.

  • Keine Selbstbeteiligung (Ausnahme: 25 € bei ambulant behandelten Krankheiten)
  • Erstattung der Umbuchungskosten bis zur Höhe der Stornokosten
  • Abschluss kann auch bei Last Minute-Reisen möglich sein
  • Zuverlässigkeit, wenn während Ihrer Reise etwas passiert: Bei vorzeitigem Reiseabbruch oder verspäteter Abreise gewährleistet die Urlaubsgarantie die Kostenübernahme

Reise-Rücktrittsversicherung

Sofern ein versicherter Grund vorliegt, erstattet Ihnen die Reise-Rücktrittsversicherung:

  • Kosten für Rücktritt, Stornierung oder Umbuchung einer Reise
  • Entstandene Mehrkosten durch verspäteten Zubringer (zum Beispiel Zug, Flug, Fähre…)
  • Kosten einer Teilstornierung (zum Beispiel Einzelzimmerzuschlag) bei Urlaubsabsage von mitreisenden Personen … und das alles ohne
  • Selbstbeteiligung (Ausnahmen bei ambulanten Behandlungen bei Versicherungen für eine Reise)


Abbruchgründe – in diesen Fällen ist die Reise-Rücktrittsversicherung für Sie da:

  • Schwere Unfallverletzung, unerwartete schwere Erkrankung
  • Betriebsbedingte Kündigung,
  • Arbeitsplatzwechsel (sofern der Reisebeginn in die Probezeit fällt),
  • Wiedereinstellung nach Arbeitslosigkeit
  • Schüler- und Studentenschutz: Schulwechsel oder Prüfungstermin (Wiederholungsprüfung) während der Reisezeit
  • Erheblicher Schaden an persönlichem Eigentum (zum Beispiel durch Feuer, Sturm, Einbruch etc.)
  • Schwangerschaft
  • Weitere Abbruchgründe finden Sie in unseren Versicherungsbedingungen.

 

Urlaubsgarantie (Reiseabbruch-Versicherung)

Sofern versicherte Gründe vorliegen, profitieren Sie im Rahmen der Urlaubsgarantie von:

  • Erstattung von Rückreisekosten
  • Erstattung des kompletten Reisepreises bei Abbruch während der ersten Reisehälfte (bis maximal 8 Tage)
  • Anteilige Erstattung aller nicht genutzten Reiseleistungen bei Abbruch in der zweiten Reisehälfte (spätestens ab dem 9. Tag)
  • Ersatz der Wiederanreise- oder Nachreisekosten bei Urlaubsunterbrechung
    Übernahme der Kosten bei zusätzlich notwendigen
  • Übernachtungen aufgrund von Erkrankung einer mitreisenden Person

 

Abbruchgründe – in diesen Fällen ist die Urlaubsgarantie für Sie da:

  • Schwere Unfallverletzung, unerwartete schwere Erkrankung
    Erheblicher Schaden an persönlichem Eigentum (zum Beispiel durch Feuer, Sturm, Einbruch etc.)
  • Naturkatastrophen am Urlaubsort
  • Verkehrsmittelverspätung (ab 2 Stunden)
  • Schwangerschaft
  • Weitere Abbruchgründe finden Sie in unseren Versicherungsbedingungen.

Diese Rahmenbedingungen gelten für die Reise-Rücktrittsversicherung:

Geltungsbereich:
Weltweit

Maximale Reisedauer:
Urlaubsgarantie 56 Tage pro Reise; Reise-Rücktrittsversicherung unbegrenzt

Maximaler Reisepreis:
15.000 € pro Person

Abschlussfrist:
Der Abschluss der Reise-Rücktrittsversicherung muss zusammen mit der Reisebuchung, jedoch spätestens 30 Tage vor Reisebeginn erfolgen. Liegen zwischen Reisebuchung und Reiseantritt 30 Tage oder weniger, muss der Abschluss spätestens am 3. Werktag nach der Reisebuchung erfolgen.
Der Versicherungsabschluss der Urlaubsgarantie ist jederzeit vor Antritt der Reise möglich.

Ihre Reiseanfrage

Bei Fragen oder Anmerkungen erreichen Sie uns auch per Mail: info@aurumjourneys.com